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Neuer Bußgeldkatalog für 2018

Das Motorrad-Tuning kann nicht nur positive Folgen haben, besonders wenn die Umbauten nicht vom deutschen TÜV abgenommen werden.

Für das Jahr 2018 wurde eine neue Bußgeldtabelle veröffentlicht. Jetzt werden Lärm- und Abgasbelästigungen mit 10 Euro bestraft und wenn die Betriebserlaubnis durch geänderte und neue Teile erloschen ist, dann werden sogar 90 Euro fällig.

Wenn die Verkehrssicherheit durch Umbauten gefährdet wird oder die zulässigen Abmessungen des Motorrads überschritten werden, dann werden nicht nur 90 oder 60 Euro fällig, der Besitzer bekommt auch einen Punkt in Flensburg.

Deswegen ist es immer ratsam jede bauliche Veränderung beim TÜV abnehmen zu lassen. Bei vielen Teilen reicht zwar meistens eine allgemeine Betriebserlaubnis, die meisten Verbesserungen müssen aber abgenommen werden, besonders wenn es um die Motorleistung geht.

Nach der Vorführung beim TÜV ist aber noch nicht alles geschafft. Auch wenn die Ingenieure keine Bedenken haben und ein positives Prüfergebnis ausgestellt haben, muss noch die Änderung im Fahrzeugschein beantragt werden.

Alle diese Vorgänge kosten Zeit und Geld. Deswegen sollte jeder Motorradfahrer sich schon vor Beginn der Änderung am Motorrad Gedanken über den Aufwand und die Kosten machen. Das Risiko die Teile nicht eintragen zu lassen, kann Strafen zur Folge haben und bei einem Unfall sogar den Versicherungsschutz erlöschen lassen.

Außer den legalen Folgen kann es auch für den Motorradfahrer wichtig sein, dass die Veränderungen von den Ingenieuren des TÜVs für sicher befunden werden. Das gibt dem Piloten die Sicherheit, dass das Motorrad auch weiterhin sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann. So können auch keine Dritten durch veränderte Teile gefährdet werden.

fusion